AGBs:
 SUSIE KISS PHOTOGRAPHY
Am Prüßsee 43
21514 Güster
susiekissphotography@hotmail.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
I. Allgemeines
1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Susie Kiss Photography erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Susie Kiss Photography wird im Folgenden als „Fotografin“ bezeichnet.
3. Der Auftraggeber wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
4. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Medium (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form und Videos usw.).
5. Durch die Erteilung eines Auftrags an Susie Kiss Photography gelten diese AGB als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
6. Der Kunde akzeptiert die AGB durch Ausfüllen und Absenden des Vertrags und bestätigt damit, sie gelesen und verstanden zu haben.
II. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Alle im Rahmen des Auftrages entstanden Fotos und Videos bleiben geistiges Eigentum der Fotografin.
2. Der Kunde ist berechtigt, die ausgewählten Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdrucke aufzubewahren und zu nutzen.
Eine Veränderung der Aufnahme durch den Kunden oder durch Dritte, die im Auftrag des Kunden handeln, ist nicht gestattet.
    Der Kunde erklärt, dass er befugt ist, die Veröffentlichungsrechte auf die Fotografin zu übertragen.
3. Der Auftraggeber erhält lediglich ein einfaches, ausschließlich auf private Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an den Fotos. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos (beispielsweise durch Filter, FaceApp, Foto-Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche grundsätzlich untersagt ist.
4. Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin auf den Kunden über.
6. Die Fotografin ist als Urheber des Lichtbildes bei der Verwendung in Online- und Printmedien immer zu nennen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die Fotografin stets zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
8. Jegliche kommerzielle/gewerbliche Verwendung der von der Fotografin erstellten Lichtbildwerke – unabhängig in welcher Form diese vorliegen – durch den Kunden selbst oder durch Dritte bedarf ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Fotografin. Dies gilt selbstverständlich auch für Bilddateien, die der Kunde oder Dritte digital oder anderweitig verändert oder verfremdet haben.
III. Nutzung der Lichtbilder in sozialen Netzwerken
1. Wenn Fotos von Fotografen auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder anderen geteilt werden sollen, gibt es ein paar einfache gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind. Diese Regeln dienen dem Schutz der kreativen Arbeit der Künstler und stellen sicher, dass die Fotos frei geteilt werden können.
2. Warum es wichtig ist: Jedes Mal, wenn ein Foto gepostet wird, das von einem Fotografen gemacht wurde, wird eigentlich ein Stück kreativer Arbeit genutzt, das gesetzlich geschützt ist. Das bedeutet, dass gezeigt werden muss, wer das Foto gemacht hat – ähnlich wie der Autor eines Buches genannt wird, wenn ein Zitat daraus geteilt wird.
3. So wird es richtig gemacht: Ganz einfach! Beim Posten eines Fotos einfach eine Markierung für susiekissphotography hinzufügen oder den Namen in den begleitenden Text des Bildes schreiben.
4.Was passiert, wenn es vergessen wird: Das Übersehen dieser kleinen, aber wichtigen gesetzlichen Regel kann große Folgen haben. Es ist so, als würde jemandes Arbeit verwendet werden, ohne ihnen die Anerkennung zu geben – und das kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Im Klartext bedeutet das, es könnte teuer werden.
5. Zustimmung: Indem die Fotos genutzt werden, wird dieser gesetzlichen Regel zugestimmt. Das bedeutet, dass verstanden wird, warum sie wichtig ist, und bereit ist, sie einzuhalten.
6. Diese Richtlinien dienen dazu, die Kunst und Kreativität hinter den Fotos zu respektieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie auf faire und legale Weise geteilt werden können. Vielen Dank für die Hilfe dabei, die Arbeit von Susie Kiss Photography Fotografie zu schützen und zu würdigen!
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.Die Kosten für das Fotoshooting beinhalten den Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale. Dieser Preis enthält bereits die Erstberatung, Raummiete, Nutzung von Kleider- und Accessoires entsprechend des gebuchten Pakets, sowie die Anzahl der digitalen bearbeiteten Bilder und der Stundensatz der Fotografin. Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Modehonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten müssen vom Kunden getragen werden.
2. Das Entgelt ist verdient und fällig zum Zeitpunkt der Leistungserbringungen (am Tag des Fotoshootings).
Die Fälligkeit des Entgeltes bleibt von einer Kündigung i.S.d. §nd. V. unberührt. Jedes weitere voll retuschierte Foto wird mit 20€ in Rechnung gestellt. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
4. Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Kunde kann einmalig Korrekturwünsche äußern, die die Fotografin im Sinne des technisch und künstlerisch Möglichen korrigiert. Der Aufwand für Korrekturen für das zweite und weitere Mal werden den Kunden in Rechnung gestellt.
5. Die Fotografin ist berechtigt, im Namen und mit Vollmacht des Kunden Leistungen bei Dritten in Auftrag zu geben und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dazu gehören z. B. Grafiker, Retusher, Fotolabore und Online-Anbieter von digitalen Bildversanddiensten.
V. Terminbuchung
1. Der Termin wird verbindlich gebucht, sobald dieser eingegangen ist. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, den Termin nach der Terminabsprache freizuhalten.
VI. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin bewahrt die Daten und Lichtbilder sorgfältig auf. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Lichtbilder und Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Im Falle von technischen Defekten an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien sowie im Fall des Ausfalls von Kamera- und/oder Lichttechnik oder Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort übernimmt die Fotografin keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung wird in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
5. Die Fotografin wird ausschließlich für die Erstellung von schönen Erinnerungen zuständig sein. Sollte es aufgrund des „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin.
6. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials für dessen sachgemäße Sicherung (Download) und Aufbewahrung verantwortlich. Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten vor der Bildübergabe an den Auftraggeber.
7. Die Fotografin ist für die Organisation und Durchführung von Fototerminen verantwortlich und wird mit größter Sorgfalt vorgehen. Sollte es jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), zu einem Terminausfall kommen, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin bemüht sich im Vorfeld um einen Ersatztermin, jedoch besteht hierzu keine Garantie.
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien nach der Bilderübergabe. Die Archivierung der Bilder erfolgt auf eigenes Risiko, ein Anspruch seitens des Kunden besteht nicht. Die digitalen Bilder bleiben 7 Tage unter dem zur Verfügung gestellten Download-Link und nach der Auslieferung der fertigen Bilddateien auf dem WeTransfer Server gespeichert und werden aus Speicherplatzgründen ohne Vorwarnung gelöscht.
VII. Überlassen des Bildmaterial Digital
1. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, auch für den Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
2. Der Kunde erhält bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend im Format JPG. Die Mindestanzahl der retuschierten Bilder wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
3. Die Bildergalerie in unbearbeiteter Form kann gegen Aufpreis und ohne Veröffentlichungs-Recht für private Zwecke im hochaufgelöst in JPG-Format erworben werden. Diese Bilder dürfen auch nicht als Profilbilder von Sozialen Medien oder Messengern veröffentlicht werden.
4. In der Bearbeitungszeit von 1-4 Wochen nach dem Fotoshooting erhält der Kunde einen Link zu seiner Online-Galerie mit den gelungenen Fotos im JPG-Format (unbearbeitete Bilder).
5. Es ist untersagt, die von der Fotografin retuschierten Fotos zu verändern oder weiter zu bearbeiten (z. B. durch Filter, FaceApp, Foto-Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes). Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Bitte kontaktieren Sie uns vorab schriftlich, falls Sie die Genehmigung für eine der oben genannten Handlungen benötigen.
6. Retusche: Die Bilder von Susie Kiss Photography werden mit viel Sorgfalt bearbeitet. Dazu gehört der Zuschnitt oder Erweiterung der Bilder, die Beautyretusche (entfernen von Unreinheiten der Haut, Reduzierung der Tränensäcke, Reduzierung von Fältchen) und bei Babys zusätzlich das Entfernen von Pickelchen, Gelbstich und Rotstich. Wünsche können unverbindlich jederzeit geäußert werden, diese wird die Fotografin nach Möglichkeit und eigenem Ermessen, sowie kalkuliertem Aufwand bei der Bearbeitung berücksichtigen. Selbstverständlich werden kleine Schönheitsmakel wie Schwangerschaftsstreifen, Cellulite und Dellen entfernt. Die Retusche beinhaltet nicht, dass der Körper der Kunden so stark verändert wird, dass diese nicht mehr der Realität entspricht.
Susie Kiss bearbeitet alle Bilder in ihrem eigenen Stil, wie man es auf ihrer Seite sehen kann. Haut und Körper des Kunden werden dabei optimiert, aber nur so, dass es noch natürlich und realistisch wirkt.
Der Kunde hat das Recht nach der fertigstellung der Bilder, einmalig Korrekturwünsche zu äußern. Jede weitere Korrektur muss vom Kunden separat beauftragt und beglichen werden
7. Von der Retusche ausgeschlossen sind: Umstände, die der Kunde hätte vermeiden können. Die nachfolgend aufgezählten Beispiele übersteigen den Leistungsumfang der Retusche und werden von der Fotografin daher nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise:
Kosmetische Fehler: Alle kosmetischen Vorkehrungen, die der Kunde selbst zu verantworten hat, wie falsch aufgeklebte Wimpern, krause Haare ohne Form, Make-up Fehler, fehlender Lippenstift, Ungepflegte Nägel bei allen Familienmitgliedern.
Textilien: Nicht gebügelte Kleidungsstücke, BHs oder Wäsche, die zu eng/groß sind; BHs mit Trägern, falls das Kleid offen ist.
VIII. Reklamation
1. Im Vorgespräch, auf der Webseite und auf den Social Media Kanälen von Susie Kiss Photography kann sich der Kunde ein Bild von dem künstlerischen Stil der Fotografin machen. Dabei können Wünsche des Kunden vorab geäußert werden. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt allein der Fotografin. Sollte der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht zufrieden sein, liegt hierin kein Sachmangel i.S.d $ 434 BGB und $ 633 BGB begründet.
2. Sobald das Bildmaterial heruntergeladen wurde, kann es nicht mehr reklamiert werden. Dies weist die Fotografin deutlich aus. Wenn der Kunde das Fotomaterial bestätigt und per WhatsApp freigibt, gilt es als ordnungsgemäß zugegangen und eine Reklamation ist somit ausgeschlossen.
IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Eine Terminverschiebung kann bis zu einer Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin angefragt werden. Die Fotografin bemüht sich um einen Ausweich-Termin. Allerdings ist die Fotografin nicht dazu verpflichtet, einen neuen Termin anzubieten.
2. Ein verspätetes Erscheinen zum Shooting verringert die Zeit, die für das Shooting zur Verfügung steht. Der gebuchte Paketpreis muss vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen oder Kleider zum Einsatz kommen.
3. Wenn sich der Kunde mehr als 30 Minuten verspäten und die Fotografin nicht benachrichtigt, gilt dies als „Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und dem Kunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Paketpreises in Rechnung gestellt.
X. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kundens können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XI. Schlussbestimmungen
1.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
2. Dieser Vertrag und seine Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Zusätzliche Absprachen zu diesem Vertrag sind nicht gültig und wenn sie nachträglich gewollt werden, benötigen sie die Textform, um wirksam zu sein.
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